Corona Hilfen

Corona-Hilfen – Möglichkeiten für mittelständische Unternehmen

Viele Unternehmen leiden in der Corona Krise mehr oder weniger stark. Die negativen Auswirkungen sind eigentlich branchenübergreifend. Am meisten hat es jedoch die Tourismus-, Automobil- und Maschinenbaubranche getroffen. Innerhalb dieser Branchen befinden sich auch viele Mittelständer, die um ihre Existenz bangen. Wie sie allerdings staatliche Hilfen bekommen können und worauf noch zu achten ist, geht der nachstehende Artikel ein.

Staatliche Hilfen für den Mittelstand

Mittlerweile hat sich die Bundesregierung zu diversen Hilfspaketen geäußert und auch diese gewährt. Für den Mittelstand sind es insbesondere solche Hilfen, die als Überbrückungshilfeprogramm definiert sind. Sie gehen derzeit in die dritte Runde und reichen vorerst noch bis Juni 2021. Die Hilfsprogramme und tatsächlichen Auszahlungen werden nach Antragstellung und Prüfung gewährt. Insgesamt gestalteten sich die Hilfen wie folgt: Es ging mit den Fördermonaten von Juni bis August 2020 mit insgesamt 1,4 Milliarden Euro los. Es galt als Überbrückungsprogramm l. Das Überbrückungshilfeprogramm II war dann anschließend für die Fördermonate September bis Dezember 2020 verantwortlich. Dabei wurden laut Regierung bisher circa 150.900 Anträge mit einem Volumen von 2,3 Milliarden Euro gestellt. Die tatsächlichen Auszahlungen beliefen sich auf bisher rund 2,0 Milliarden Euro in dieser Phase. Nun steht aktuell die Antragstellung Überbrückungshilfeprogramm III an, die für die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021 ausgerichtet sind. Der Start ist dabei bereits der 10.02.21 gewesen und die Förderung reicht wie beschrieben bis Juni 2021. Es zeigte sich, dass doch ein Großteil der Anträge gewährt wurden. Deswegen lohnt sich für die mittelständischen Unternehmen auf jeden Fall, solch einen Antrag zu stellen.
Zudem wurde auch auf EU-Ebene bewilligt, dass nicht nur Verluste für die November- und Dezemberhilfen aus dem Jahr 2020 gelten gemacht werden können. Nun zählen dazu ebenfalls entgangene Gewinne, die ansonsten aus einer regulären Geschäftstätigkeit entsprungen wären. Dafür sind nun insgesamt 2 Millionen Euro Wirtschaftshilfen möglich gemacht worden.

Corona Hilfen

Kurzarbeitergeld – eine mögliche weitere Option

Die Frage der Kurzarbeit ist natürlich eine denkbare Option. Hierbei ist allerdings oftmals maßgeblich, ob es Aufträge gibt, die tatsächlich noch abgearbeitet werden müssen oder die Auftragsbücher soweit gelehrt sind, dass sich eine tatsächliche Kurzarbeit lohnt oder auch machbar ist. Das müssen die Unternehmen genau prüfen. Denn das Kurzarbeitergeld ist mit Auflagen verbunden. Können diese nicht eingehalten werden, werden die Gelder nicht ausbezahlt oder später sogar zurückgefordert.

Eigene Anstrengungen zählen natürlich auch

Neben diesen staatlichen und somit externen Hilfen muss jedes Unternehmen aber auch seine eigenen Bemühungen zeigen. Denn die Förderungen hören sich gut an, können aber dennoch nicht ausreichend sein. Deswegen ist beispielsweise mit den Betriebsräten über mögliche Einsparungen beim Personal zu sprechen. Auch sollten die Einkäufe gleich welcher Art sehr genau überprüft werden, welche notwendig sind und bei welchen noch weitere Einsparungen möglich sind. Auch günstige Kredite können eine Überbrückung darstellen, um vorübergehende Engpässe auszugleichen.